Im Frühling 2024 erfolgte in der Fussgängerunterführung vom Kräzernweg in Richtung Fami-liengärten Bildweiher, unter der Bildweiherstrasse, ein Pilotversuch in Zusammenarbeit mit Stadtgrün zur Leitung der Amphibien. Von der Abenddämmerung bis in die Morgenstunden war die ca. 10 Meter lange Unterführung für den Fussverkehr gesperrt und das Licht darin ausgeschaltet. Da der Pilotversuch das erwünschte Ergebnis lieferte und die Amphibien die Unterführung für eine sichere Querung der Bildweiherstrasse nutzen, wird diese Massnahme auch im Frühling 2025 umgesetzt und die Unterführung während der gesamten Amphibien-wanderzeit gesperrt.
Die Amphibienwanderung ist witterungsabhängig und dauert von ca. Februar – An-fang April. Die Tiere wandern, sobald es am Abend bei Dämmerungseinbruch, ca.11°C warm ist, bei Regen schon bei 4°C.
Die Amphibienrettung vor Ort wird durch den Naturschutzverein Stadt St. Gallen und Umgebung (NVS) geleitet. Bei Interesse an einer Mithilfe oder Fragen wenden Sie sich an den Präsidenten, christoph.noger@bluewin.ch oder finden Sie hier weitere Informationen.
Das städtische Stimmvolk hat am 12. März 2023 der Erweiterung der Baumschutzgebiete deutlich zugestimmt. Das Bau- und Umweltdepartement hat die Rechtmässigkeit der Zonenplanänderung bestätigt und den Rekurs abgewiesen. Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen. Der erweiterte Baumschutz tritt ab dem 1. November 2024 in Kraft.
Im rechtsgültigen Zonenplan der Stadt St.Gallen sind verschiedene Gebiete von einem «Gebiet mit schutzwürdigen Grünflächen mit Baumbestand» überlagert. In diesen sogenannten «Baumschutzgebieten» gilt für das Fällen von Bäumen ab einem Stammumfang von mehr als 80 cm eine Bewilligungspflicht. Betroffen sind schwergewichtig Teile des Rosenbergs, des Bernegghangs bis zu den Mülenen, die städtischen Parkanlagen, die die Altstadt umgebenden Gräben, die Friedhofanlagen sowie weitere Gebiete mit wertvollem Baumbestand.
Am 12. März 2023 haben die stadtsanktgaller Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 66.1 Prozent einer Erweiterung der Baumschutzgebiete deutlich zugestimmt. Mit der Erweiterung wird das Baumschutzgebiet auf das ganze Baugebiet der Stadt ausgeweitet. Damit kann der Baumschutz gestärkt und die schwer nachvollziehbare Ausscheidung der heutigen Baumschutzgebiete im Zonenplan korrigiert werden.
Aufgrund eines hängigen Rekurses beim Bau- und Umweltdepartement konnte die Erweiterung des Baumschutzgebietes bisher noch nicht angewendet werden. Das Bau- und Umweltdepartement hat nun aber die Rechtmässigkeit der Zonenplanänderung bestätigt und den Rekurs abgewiesen. Da dieser Entscheid unangefochten blieb, kann die Inkraftsetzung der Zonenplanänderung auf den 1. November 2024 erfolgen.
Weitere Auskünfte
Markus Buschor, Stadtrat, Direktion Planung und Bau, Telefon +41 71 224 53 10, markus.buschor@stadt.sg.ch
Wichtiger Hinweis vom NVS
Mit dem gültigen Gesetz haben alle Bürgerinnen und Bürger nun eine Rechtsgrundlage.
Ein Umweg über den NVS ist nicht nötig, jede Person kann direkt tätig werden, sich bei der Stadt melden und Einsprachen bei Fällungen machen.