Bereits zwei Jahre nach seiner Vereinsgründung, im Jahre 1972, dokumentiert der Naturschutzverein der Stadt St.Gallen und Umgebung (NVS) sein Interesse an einem Schutz der Sitterlandschaft. Er richtet an den Regierungsrat des Kantons St.Gallen ein Schreiben und fordert darin einen Schutz des Sitterufers. Ein Begehren des jungen NVS, das in der Folge nie beantwortet wurde!
10 Jahre lang ärgerte sich der NVS über mehr oder weniger grosse Beeinträchtigungen im Bereich der Sitterlandschaft.
1981 ist der Stadtrat bereit, an der Sitter ein Open-Air zuzulassen. Der NVS protestiert energisch dagegen. Umsonst! Kommt noch hinzu, dass der Stadtrat im ökologisch wertvollen Gebiet der Ochsenweid, unmittelbar an der Sitter gelegen, die Erstellung einer Trümmerpiste für den Zivilschutz ins Auge fasst.
Der NVS opponiert dagegen. Dies mit Erfolg. Die Pläne werden fallen gelassen. 1982 reichte Gemeinderat Arthur Stehrenberger (Gründungsmitglied des NVS) im städtischen Parlament eine Motion mit der Forderung nach einer Schutzverordnung für die gesamte Sitterlandschaft ein. Der Stadtrat erhielt vom Gemeinderat den Auftrag, eine solche Schutzverordnung vorzubereiten und zu realisieren.
10 Jahre (!) nach Erheblicherklärung der Motion Stehrenberger im Gemeinderat genehmigte schliesslich das kantonale Baudepartement eine rechtskräftige Schutzverordnungen über die Sitter- und Wattbachlandschaft und setzte sie am 23. November 1992 in Rechtskraft.
Die Verordnung kommt den Forderungen des NVS weitgehend entgegen, mit einer Ausnahme, die dem NVS bis heute bitter aufstösst. Der Stadtrat gestattet alljährlich in diesem grossen Schutzgebiet die Durchführung des St.Galler Open-Airs. Ein Zugeständnis, das jeglichem Naturschutzverständnis widerspricht.
Der Naturschutzverein wird auch in Zukunft ein aufmerksamer Wächter über die Sitterlandschaft sein und sofort intervenieren, wenn Bestimmungen der Sitterschutzverordnung angetastet oder verletzt werden sollten.
Mittel - oder langfristig ist es immer noch das Ziel des NVS, das Open-Air aus dieser ökologisch wertvollen und empfindlichen Landschaft wegzubekommen. Es ist zu hoffen, dass sich der Stadtrat in Zukunft sein Pseudo-Naturschutz-Verständnis nicht mehr leisten kann.